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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Grundsätze

L.E.Kids on Tour versteht sich in erster Linie als Chauffeurdienst für Kinder, Familien und andere Gruppen mit Kindern. Deshalb entsprechen die Beschaffenheit und Ausrüstung der Fahrzeuge sowie die Auswahl des Fahrpersonals den besonderen Anforderungen an eine altersgerechte, sichere und ordnungsgemäße Beförderung von Kindern. Jedes Fahrzeuge von L.E.Kids on Tour wird dem Auftraggeber ausschließlich mit Fahrpersonal zur Verfügung gestellt, wobei der Auftraggeber Zweck, Ziel und Ablauf der jeweils gebuchten Fahrt bestimmt.

Vom Zeitpunkt der Übergabe alleinreisender Kinder vor der Fahrt an unser Fahrpersonal bis zum Zeitpunkt der Übergabe nach der Fahrt an eine externe Aufsichtsperson übernimmt L.E.Kids on Tour die Aufsichtspflicht. Als externe Aufsichtsperson eines Kindes gilt, abgesehen von den Erziehungsberechtigten und Verwandten, eine Aufsichtsperson bzw. eine Institution, die der Aufsichtspflicht für ein alleinreisendes Kind bis zur Abholung bzw. ab der Übergabe durch das Fahrpersonal unterliegt.

Als Kind zählt, wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

§ 1 Einbeziehung der AGB

L.E.Kids on Tour bietet seine Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Mit der Registrierung bzw. dem Vertragsabschluss erkennt der Auftraggeber an, die AGB gelesen und verstanden zu haben und diese zu akzeptieren. Der Auftraggeber erklärt, dass er zur Auftragserteilung ermächtigt und zur Zahlung der gesamten Servicekosten bereit und in der Lage ist. Es gelten überdies die Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in seiner aktuellen Fassung.

§ 2 Buchung, Umbuchung, Stornierung

Buchungen, Umbuchungen oder Stornierungen dürfen nur von den im Beförderungsvertrag ermächtigten Personen und nur unter Angabe des dort vereinbarten Legitimierungscodes vorgenommen werden. Sie können schriftlich (per Email, Brief oder Fax) oder telefonisch erfolgen. Zur Vereinfachung der innerbetrieblichen Koordination sollten Buchungen, Umbuchungen oder Stornierungen bestenfalls bis 20.00 Uhr des Vortages vorgenommen werden. Hier sind gelegentliche Ausnahmen möglich.

§ 3 Termineinhaltung

Der genaue Abholtermin ist einzuhalten, da sonst der Beförderungsanspruch grundsätzlich entfällt. Der Auftraggeber bzw. eine entsprechende externe Aufsichtsperson muss während des vereinbarten Abholzeitraums telefonisch erreichbar sein, anderenfalls kann eine rechtzeitige Abholung ggf. nicht gewährleistet werden. Die Abholung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Minuten ab dem vereinbarten Abholtermin erfolgt. Sollte das Fahrpersonal zum vereinbarten Abholtermin nicht eingetroffen sein, so hat der Auftraggeber bzw. eine entsprechende externe Aufsichtsperson L.E.Kids on Tour sofort zu benachrichtigen.

§ 4 Leistungserbringung und Nichterfüllung

Alle von L.E.Kids on Tour zu erbringenden Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit im üblichen Rahmen. Anspruch auf Beförderung besteht nur zur vereinbarten Zeit. L.E.Kids on Tour haftet nicht für die Nichterfüllung des Beförderungsvertrages, sofern die Nichterfüllung auf unvorhergesehene technische Defekte oder Verunfallen des Fahrzeuges beruht. Weiterhin haftet L.E.Kids on Tour nicht für die Nichterfüllung eines Auftrages, sofern die Nichterfüllung auf dritte (z.B. amtliche Anordnungen) oder örtliche Begebenheiten (Verkehrsstaus etc.) beruht oder durch höhere Gewalt begründet ist. L.E.Kids on Tour ist berechtigt, den Auftrag bei Überlastung in Ausnahmefällen an einen Subunternehmer zur Ausführung zu übergeben, bzw. Fahrzeuge von anderen Unternehmen anzumieten, sofern es sich nicht um die Beförderung von Kindern handelt.

Alle Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten.

Das Fahrpersonal kann die Beförderung einzelner Personen ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt oder die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeuges besteht.

Alle Fahrgäste haben sich während der Fahrt an die Anweisungen des Fahrpersonals zu halten. Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen, Sicherungseinrichtungen missbräuchlich zu betätigen oder Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen. Vielmehr sind die Fahrgäste und das Fahrpersonal verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen, begleitende Kinder sorgfältig zu beaufsichtigen und dafür zu sorgen, dass Kinder nicht auf Sitzplätzen knien oder stehen.

§ 5 Ausführung

Für die Ausführung der Fahrt wird grundsätzlich der verkehrs- und preisgünstigste Weg zum Fahrtziel gewählt. Da dies nicht immer der kürzeste Weg ist, wird dies hiermit gesondert vereinbart und akzeptiert.

Dem Fahrpersonal ist untersagt, während des Dienstes und der Dienstbereitschaft alkoholische Getränke oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl es unter der Wirkung solcher Getränke oder Mittel steht.

Sowohl Fahrpersonal als auch Fahrgäste, die oder deren Angehörige ihrer häuslichen Gemeinschaft an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes leiden, sind von der Fahrt ausgeschlossen. Es sei denn, sie weisen durch ein ärztliches Zeugnis nach, dass keine Gefahr einer Übertragung der Krankheit besteht.

In allen Fahrzeugen herrscht absolutes Rauchverbot.

Gemäß PBefG dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz von L.E.Kids on Tour eingegangen und dort buchmäßig erfasst worden sind.

§ 6 Gepäckmitnahme

Die Beförderung von Zusatzgepäck oder sperrige Güter muss im Vorfeld abgestimmt werden. Tiere und gefährliche Güter werden grundsätzlich nicht transportiert.

§ 7 Tarife

Die Beförderungspreise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Alle Tarife gelten für Fahrten mit einem Ziel oder Ausgangspunkt innerhalb des Stadtgebietes von Leipzig und Markkleeberg. Bei Fahrten mit einem Ziel und Ausgangspunkt außerhalb von Leipzig und Markkleeberg muss der Tarif gesondert verhandelt werden. Bei Aufträgen zu Sonderanlässen werden Pauschalpreise vereinbart.

§ 8 Abrechnung

Alle Dienstleistungen von L.E.Kids on Tour werden zu den im Angebot oder im Beförderungsvertrag vereinbarten Preisen bzw. den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Tarifen berechnet. Die Gesamtstrecke für eine Fahrt wird im Zuge der Buchungsbestätigung, also vor Fahrtantritt, per EDV ermittelt. Der Fahrpreis errechnet sich aus der ermittelten Gesamtstrecke, dem jeweils geltenden Kilometerpreis und der Grundgebühr pro Fahrt.

Bei Personendienstleistungen auf Zeitbasis werden die angefallenen Arbeitsstunden und Reisezeiten zu den jeweils geltenden Stundensätzen in Rechnung gestellt.

Die Abrechnung erfolgt am Monatsende. Die Rechnung wird per Email oder in Ausnahmefällen per Post zugeschickt und der fällige Betrag per Bankeinzug vom Konto des Auftraggebers abgebucht. Weist das im Beförderungsvertrag angebebene Bankkonto keine ausreichende Deckung auf, werden der Mehraufwand und die anfallenden Gebühren auf den Auftraggeber umgelegt. L.E.Kids on Tour ist berechtigt, für jede Mahnung nach Eintritt des Verzuges eine Gebühr in Höhe von 3,00 EUR zu erheben und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz p.a. geltend zu machen.

§ 9 Versicherungsschutz

Jedes Fahrzeug von L.E.Kids on Tour ist gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung mit einer Haftpflichtversicherung und einer Vollkaskoversicherung versichert. Bei einem fremdverschuldeten Unfall, haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers auch für Personenschäden der Insassen. Ist der Unfall selbstverschuldet, reguliert die Haftpflichtversicherung von L.E.Kids on Tour eventuelle Schadenersatzansprüche der Insassen. Wenn kein Schuldiger existiert, z.B. wenn ein Reifen platzt und es kommt zu einem Unfall, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nur bedingt für die Schadenregulierung zuständig. Ersetzt werden ausschließlich beschädigte Gegenstände der Insassen. Eventuell erforderliche Heilbehandlungen bzw. eine Rente aufgrund dauernder Schäden sind nicht inbegriffen. Deshalb ist eine private Unfallversicherung für die Insassen ratsam.

§ 10 Haftung

Beide Vertragsseiten haften entsprechend der aktuellen gesetzlichen Regelungen. Der Auftraggeber haftet grundsätzlich für alle Beschädigungen und Verschmutzungen des Fahrzeuges und daraus entstehende Folgeschäden, die er selbst, sein Erfüllungsgehilfe oder Dritte, welche mittelbar oder unmittelbar an der Dienstleistung beteiligt sind, verursacht haben. Bei Schäden am Fahrzeug haftet der Auftraggeber für Reparaturkosten, den Fahrzeug- und Geschäftsausfall und die Wertminderung. Sofern L.E.Kids on Tour nicht haftet, hat der Auftraggeber L.E.Kids on Tour von Schadensersatzansprüchen freizuhalten.

Bei unvorhergesehenem Fahrzeugausfall sorgt L.E.Kids on Tour für ein Ersatzfahrzeug zur Personenbeförderung. Der Vertag gilt somit als erfüllt. Nachfolgende Regressansprüche entfallen. L.E.Kids on Tour haftet für alle dem Auftraggeber schuldhaft zugefügten Personenschäden sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten voll. Die Haftung für Sachschäden ist je beförderter Person auf 1.000,- € beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde (§ 23 PBefG). Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen.

§ 11 Datenschutz

Der Auftraggeber stimmt der Speicherung seiner zur Durchführung der Dienstleistung notwendigen Vertrags- und Kundendaten (ohne Weitergabe an Dritte) ausdrücklich zu.

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind zu den einzelnen Punkten im Beförderungsvertrag keine Regelungen getroffen, so gelten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen rechtsunwirksam sein sollten. Von der Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gesonderte bzw. von den AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

Änderungen oder Ergänzungen der AGB sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser Klausel selbst bedürfen zur Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

Erfüllungsort hinsichtlich aller Ansprüche von L.E.Kids on Tour aus dem Beförderungsvertrag ist der Sitz des Auftragnehmers. Als Gerichtsstand wird Leipzig vereinbart.

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